Ordination und Gesundheitsportal Dr. Peter Hintermüller
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Wichtige Termine für [werdende] Mütter und Väter

 
 
Aufzaehlung Ab Kenntnis der Schwangerschaft Ihr Recht!
Aufzaehlung Bei Gefahr für Gesundheit von Mutter oder Kind
Aufzaehlung 12 Wochen vor voraussichtlicher Entbindung
Aufzaehlung 8 Wochen vor voraussichtlicher Entbindung
Aufzaehlung Entbindung
Aufzaehlung Ab Entbindung, spätestens Ende Mutterschutz 
Kinderbetreuungsgeld
Aufzaehlung Spätestens 3 Monate vor Ablauf der zuerst beanspruchten Karenz
Aufzaehlung 3 Monate vor dem Ende der Karenz bzw. der Teilzeitbeschäftigung
Aufzaehlung Bei Mutter- oder Vaterschaftsaustritt und Abfertigungsanspruch
Aufzaehlung Vor Arbeitsaufnahme/ Wiedereintritt nach Karenz
 
 
WANN? WENDEN Sie sich an   Sie haben ANSPRUCH auf   Dazu BRAUCHEN Sie
Ab Kenntnis der Schwangerschaft
Arzt Mutter-Kind-Pass
  Mutter-Kind-Pass 
[notwendig für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe ab dem 18. Lebensmonat des Kindes]
  vorgeschriebene Untersuchungen während der SS und bis zum 14. LM [Lebensmonat] des Kindes
Arbeitgeber 
[Achtung! bei Probezeit und befristeten Dienst-
verhältnissen]
Aufzaehlung Kündigungs- und Entlassungsschutz 1)   Ärztliche Bestätigung über voraussichtlichen Entbindungstermin
Aufzaehlung Schutz vor schädigender Arbeit 2)
Bei Gefahr für Gesundheit von Mutter und Kind  Arbeitgeber   Individuelles Beschäftigungsverbot   Bescheinigung des Arbeitsinspektionsarztes oder des Amtsarztes
TGKK   Vorzeitiges Wochengeld   Zeugnis des Arbeitsinspektionsarztes oder des Amtsarztes
  Entgeltbescheinigung
12 Wochen vor voraussichtlicher Entbindung Arbeitgeber       Ärztliche Bestätigung über voraussichtlichen Entbindungstermin
8 Wochen vor voraussichtlicher Entbindung Arbeitgeber   Absolutes Beschäftigungsverbot  

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TGKK   Wochengeld 3)   Blaue Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber
Ärztliche Bestätigung über voraussichtlichen Entbindungstermin
Entbindung Krankenhaus-
verwaltung
  Geburtsanzeige bei Magistrat/Gemeinde des Geburtsortes binnen 24 Stunden   Aufzaehlung Meldezettel
Aufzaehlung Dokumente der Eltern: Geburtsurkunde, Staats- bürgerschaftsnachweis,  Nachweis über akademischen Grad, evtl. Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde

AusländerInnen: zusätzlich Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweise, alle frendsprachigen Urkunden im Original und übersetzt von gerichtlich beeideten DolmetscherInnen
Magistrat/Standesamt
in dessen Bereich (Bezirk) die Geburt erfolgte
Aufzaehlung Geburtsurkunde 4)
Aufzaehlung gebührenfreie Geburtsbescheinigung/TGKK
Aufzaehlung eventuell Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern
Meldeamt    Meldezettel in mehrfacher Ausfertigung 5)   Aufzaehlung amtlicher Lichtbildausweis der/des Anmeldenden
Aufzaehlung Geburtsurkunde des Kindeszum Seitenanfang
TGKK Aufzaehlung Fortbezug des Wochengeldes   Aufzaehlung Standesamtliche Geburtsbescheinigung
Aufzaehlung eventuell Bescheinigung über Frühgeburt oder Kaiserschnittentbindung
Aufzaehlung Kinderbetreuungsgeld, eventuell Zuschuss, wenn kein Anspruch auf Wochengeld besteht   Aufzaehlung Antragsformulare
Aufzaehlung Meldezettel des Kindes und der Antragstellerin
Aufzaehlung Geburtsurkunde des Kindes
Aufzaehlung Nachweis über den An- spruch auf Familienbeihilfe
Finanzamt   Familienbeihilfe   Aufzaehlung Antragsformular
Aufzaehlung Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
Aufzaehlung Meldezettel des bezugs- berechtigten Elternteiles
  Sozialversicherung   Mitversicherung des Kindes    Geburtsurkunde des Kindes
Ab Entbindung, spätestens bei Ende Mutterschutz bzw. bis 8 Wochen nach der Geburt Arbeitgeber   Mitteilung der Karenz von Mutter bzw. Vater [längstens bis zum 2. Geburtstag!] oder Teilzeitkarenz. 
Achtung! Bei Ablehnung der Teilzeitkarenz durch den Arbeitgeber ersatzweise Karenzanmeldung möglich; bei unsachlicher Ablehnung: Klage beim Arbeitsgericht möglich
Achtung! seit 1.1.2008: Kinderbetreuungsgeld NEU
  Aufzaehlung Mündliche oder schriftliche Anmeldung der alleinigen Inanspruchnahme durch Mutter oder Vater
Aufzaehlung Elternkarenz und/oder der
Teilzeitbeschäftigung bei Teilung zwischen Vater und Mutter. Bekanntgabe der gewünschten Dauer, bei Teilzeitbeschäftigung gewünschtes Ausmaß und zeitliche Lage.zum Seitenanfang
8 Wochen nach der Entbindung, bis spätestens zum Ende des Wochengeld- bezuges TGKK   Kinderbetreuungsgeld und eventueller Zuschuss

[Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerzieherinnen auch ohne Namensnennung des Kindesvaters möglich.
Achtung! Beachten Sie jedoch die Rückzahlungsverpflichtung!] 

  Aufzaehlung Antragsformulare
Aufzaehlung Meldezettel des Kindes und der Antragstellerin
Aufzaehlung Geburtsbescheinigung des Kindes
Aufzaehlung Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe
Aufzaehlung Einkommensnachweis des zweiten Elternteiles und der übrigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder für Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
[Evtl. Adoptionsnachweis oder Pflegschaftsvertrag]
Spätestens 3 Monate vor Ablauf der zuerst beanspruchten Karenz Arbeitgeber Verlängerung der Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes oder    Aufzaehlung Mündliche oder schriftliche Bekanntgabe der gewünschten Dauer
Aufzaehlung bei Teilzeitkarenz Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit mit ArbeitgeberIn
Bekanntgabe einer Teilzeitkarenz
3 Monate vor dem Ende der Karenz bzw. der Teilzeitbe- schäftigung Arbeitgeber   Aufgeschobene Karenz bis zum Volksschuleintritt des Kindes 
[spätestens bis Vollendung des 7. Lebensjahres] 
Achtung! Bei Inanspruchnahme von aufgeschobener Karenz kein Kinderbetreuungsgeld!
  Mündliche oder schriftliche Anmeldung der Karenz durch Mutter oder Vater
Bei Mutter- oder Vaterschaftsaustritt und Abfertigungsanspruch, bis spätestens 3 Monate vor dem 2. Geburtstag des Kindes  Arbeitgeber [Mitarbeitervorsorgekasse]   Abfertigung 
[bei entsprechenden Vordienstzeiten]
  Schriftliche Austrittserklärungzum Seitenanfang
Vor Arbeitsaufnahme/ Wiedereintritt nach Karenz AMS   Kinderbetreuungsbeihilfe   Aufzaehlung Antragsformular
Aufzaehlung Meldezettel des Kindes    
und der Antragstellerin
Aufzaehlung Betreuungskostennachweis
Aufzaehlung Einkommensnachweis der Eltern

Quellen: Arbeiterkammer Tirol, Referat Frau und Beruf
Magistrat der Stadt Wien
Wirtschaftskammer
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

 
1): Während der Schwangerschaft und bis zu den ersten vier Monaten nach der Geburt dürfen Sie nicht gekündigt werden, sofern Ihr Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informiert wurde; wenn Sie Karenz in Anspruch nehmen, dürfen Sie bis zum Ablauf von vier Wochen nach Karenzende nicht gekündigt werden.  
Achtung! Gilt nicht während der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
2): z.B. Heben und Tragen schwerer Lasten, schädliche Einwirkungen [u.a. Staub, Gase, Dämpfe, Hitze, Kälte, Nässe],  Arbeiten, bei denen die werdende Mutter der Gefahr einer Berufserkrankung ausgesetzt ist, Beschäftigung auf Beförderungsmitteln,...
3): Unselbständig Erwerbstätige erhalten das Wochengeld während der Schutzfrist [= acht Wochen vor der Geburt, Tag der Geburt, acht Wochen nach der Geburt]. Die Höhe des Wochengeldes entspricht dem Durchschnittsnettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate.
4): Beantragung der Geburtsurkunde spätestens innerhalb eines Monats nach der Geburt; wird die Geburt nicht von einem Elternteil oder Großelternteil des Kindes bzw. der Person, welche die Vaterschaft anerkennt, angemeldet, muss von den Eltern/ der Mutter eine Vollmacht ausgefüllt werden.    
5): Ihr neugeborenes Kind muss spätestens drei Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus angemeldet werden.
 

Kinderbetreuungsgeld
- neue Modelle - 3 Varianten:

Kinderbetreuung Anspruch bis zur Höhe pro Tag [Monat]
Vollendung des 30. (36.*) Lebensmonat  € 14.53 [~ € 436]
Vollendung des 20. (24.*) Lebensmonat  € 20.80 [~ € 624]
Vollendung des 15. (18.*) Lebensmonat  € 26.60 [~ € 800]
* bei Betreuungswechsel zwischen den beiden Elternteilen, Wechsel maximal 2 Mal, zu Blöcken von mindestens 3 Monaten  

Achtung! Achtung: Sie müssen sich bereits bei der Beantragung für eine der drei Varianten entscheiden. Beide Elternteile sind an diese Wahl gebunden - ein späterer Umstieg ist nicht mehr möglich !
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist an die korrekte Durchführung von jeweils 5 Mutter-Kind-Pass Untersuchungen während Schwangerschaft und nach der Geburt gebunden.
Zuverdienst bis zu 16.200 € pro Kalenderjahr möglich, die Einkünfte des anderen Elternteils sind nicht relevant. 

 
 
Letzte Aktualisierung/Revision: 01.03.2008

 

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